Die Komponente Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag
Die Komponente Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag repräsentiert den Fördermechanismus des KWK-Zuschlages. Den Berechnungen liegen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschriebenen Randbedingungen zugrunde.
Der KWK-Zuschlag ist nicht mit der Einspeisevergütung zu verwechseln, die in der Komponente Stromtarif enthalten ist.
Komponentenvorlage
Die Komponentenvorlage Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag.e-ctpl befindet sich im Komponentenvorlagen-Ordner Stromversorgung.
Funktionsweise
KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung, z. B. ein Blockheizkraftwerk. EEG ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, auf dessen Basis solche Anlagen gefördert werden. Die Komponente Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag bildet Zuschläge für den Betrieb einer KWK-förderungsfähigen Anlage oder einer EEG-Anlage ab. Es gibt getrennte Formulare für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (BHKW) und für Windkraft- und PV-Anlagen (EEG-Anlage).
Die Komponente Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag bezieht sich nicht nur auf eine Erzeugungseinheit, z. B. ein BHKW, sonst wäre es ausreichend, in einer einfachen Stromtarifkomponente einen Zuschlag je Kilowattstunde einzutragen, sondern sie bilanziert, in welchem Umfang der erzeugte Strom ins Netz eingespeist oder zum Eigenverbauch verwendet wird. Bei Eigenstromverbrauch wird abhängig vom gewählten Tarif die vom Endverbraucher unter Umständen zu zahlende EEG-Umlage berechnet.
Im Folgenden werden die Eingabedaten der Komponente detailliert vorgestellt.
Stromverbraucher und Netze
Unter dem Reiter Stromverbraucher und Netze geben Sie alle zu bilanzierenden Stromverbraucher, die von der KWK- oder EEG-Anlage versorgt werden, und Netze, in welche die KWK- oder EEG-Anlage einspeist, an (siehe folgende Abbildung).
Die Stromverbraucher und Netze werden aus Drop-down-Listen ausgewählt. Weitere Stromverbraucher und Netze lassen sich über das
Pluszeichen hinzufügen.
Durch die Zuordnung der Stromverbraucher und Netze wird die Einhaltung der Regeln zur Bilanzierung sichergestellt. Das betrifft auch die Regeln, die wegen der zu zahlenden EEG-Umlage nachteilig sind, z. B. den Vorrang der Deckung des Eigenstrombedarfs vor der Netzeinspeisung.
Innerhalb einer Komponente Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag wird die Leistung der Erzeuger und Bedarfe summiert, und Vorgaben, dass z. B. BHKW 1 nur den Eigenbedarf 3 decken darf, o. ä. können nicht berücksichtigt werden.
Sollen unterschiedliche Kreise betrachtet werden, muss für jeden Kreis auf dem Schema eine eigene Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag-Komponente angelegt werden.
Sonst erscheint die Fehlermeldung 8125. Das gilt auch für die Komponente Stromversorger. Ein bestimmter Stromversorger darf nicht zweimal vorkommen. Deshalb sollte bei Bedarf eine weitere Stromversorger-Komponente für einen zusätzlichen Kreis hinzugefügt werden.
Die Vergütung wird nur für die in der Liste der Stromverbraucher deklarierten Anlagen berechnet. Ist eine EEG- oder KWK-Anlage durch das Netz mit einem Verbraucher verbunden, der nicht in der Liste der Stromverbraucher deklariert ist, wird für die von diesem verbrauchte Leistung keine Vergütung berechnet.
BHKW
Unter dem Reiter BHKW werden die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen definiert. In den meisten Fällen handelt es sich um ein BHKW. Es können aber auch ein Dieselgenerator oder eine Gasturbine mit Wärmerückgewinnung angegeben werden.
Zuerst wählen Sie unter der Überschrift Kraft-Wärme-Kopplungsanlage aus der Drop-down-Liste hinter Verweis auf BHKW das BHKW bzw. die Gasturbine o. ä. als KWK-Anlage aus, auf die sich die Angaben beziehen (siehe folgende Abbildung).
Sollte keine EEG- oder KWK-Komponente ausgewählt sein, weist die Fehlermeldung 8315 darauf hin:
In der Komponente Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag ist ein Modellfehler aufgetreten: Fehlende Zuweisung BHKW: Sie haben in den ‚Eingabedaten/Verweis auf BHKW‘ keine Komponente ausgewählt. Bitte wählen Sie eine aus oder entfernen Sie den Bestandteil.
Art des KWK-Tarifs
Das Drop-down-Menü hinter Art des KWK-Tarifs erlaubt die Auswahl 2020, 2021, 2023 und indviduelle Vorgabe (siehe folgende Abbildung).
Je nach getroffener Auswahl passt sich das Menü an. Bei individueller Vorgabe können Sie alle Eingaben individuell vornehmen.
Die Eingabe der BHKW-Nennleistung kann eine Anpassung des Formulars zur Folge haben, da notwendige Eingabeparameter von der Nennleistung abhängen.
KWK-Tarif 2023
Unter Art des Eigenverbrauchs können Sie wählen zwischen:
Das Formular passt sich abhängig von der Eingabe an und zeigt die weiteren Eingabeparameter.
Je nachdem, ob es sich um eine neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlage handelt, variiert die Zahl der zuschlagberechtigten Vollbenutzungsstunden zwischen 6.000 und 30.000 (§8). Unter Zustand der Anlage (§ 8) wählen Sie:
Wählen Sie optional folgende Boni jeweils mit einem Klick in das Kästchen:
Das Formular passt sich an und zeigt die weiteren Eingabeparameter.
Fester Vergütungssatz
Erhält das BHKW einen festen Vergütungssatz, wird dieser bei der Art des KWK-Tarifs 2023 automatisch in die Berechnung integriert, ohne vom Anwender extra eingegeben werden zu müssen. Die Vergütungssätze werden gemäß den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) publizierten Regelungen berechnet. Nähere Informationen über die Stromvergütung für KWK-Anlagen erhalten Sie direkt beim BAFA.
Ausschreibungsverfahren
Die Vergütung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens muss individuell im Feld KWK-Zuschlag für Einspeisestrom, z. B. in ct/kWh, eingetragen werden. Sie kann auch als Zeitreihe hinterlegt werden.
Resultierende Tarifbestandteile
Aus Ihrer Wahl ergeben sich resultierende Tarifbestandteile, die in einer Vorschau angezeigt werden: der KWK-Zuschlag für Eigenverbrauch (§ 7) und der KWK-Zuschlag für Einspeisestrom (§ 7).
Das Feld für die Jährlich vergütbaren Vollbenutzungsstunden ist editierbar, denn die KWK-Vergütung ist nicht nur auf die Laufzeit bezogen, sondern auch auf eine jährliche Zahl von Vollbenutzungsstunden beschränkt.
Volllaststunden/Vollbenutzungsstunden
Für die KWK-Tarife 2021 und 2023 müssen die zuschlagberechtigten Vollbenutzungsstunden in den Eingabedaten als geschätzter Wert eingegeben werden. Unter Volllaststunden KWK-Zuschlag geben Sie an, für wie viele Volllaststunden (= Vollbenutzungsstunden, VBh) insgesamt, bezogen auf die Laufzeit, der KWK-Zuschlag gewährt wird. Die Dauer der Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlagen, z. B. beim Ausschreibungsverfahren für insgesamt höchstens 30.000 Vollbenutzungsstunden, bzw., falls ein innovatives KWK-System vorliegt, für 45.000 Vollbenutzungsstunden.
Sollte das BHKW schon länger in Betrieb sein, können Sie die Bereits vergüteten Vollbenutzungsstunden angeben.
Als zuschlagsberechtigte Vollbenutzungsstunden (zVBh) zählen nur die tatsächlich geförderten Volllaststunden, welche eingespeist und somit mit Zuschlägen vergütet werden. Selbst verbrauchter Strom ist unter Umständen nicht zuschlagsberechtigt und geht dann nicht in die zuschlagsberechtigten Volllaststunden ein.
Die zuschlagsberechtigten Vollbenutzungsstunden werden proportional im Verhältnis der eingespeisten zur selbst verbrauchten elektrischen Leistung aufgeteilt, z. B. bei Nutzung eines SLP-Zählers. Setzen Sie einen Haken hinter Zeitgenaue Zuordnung der Vbh, um die vergütbaren Vollbenutzungsstunden stundengenau entsprechend der Betriebsweise der eingespeisten und selbst verbrauchten Leistung zuzuordnen, z. B. bei Nutzung eines RLM-Zählers. Die Unterscheidung zeigt nur Effekte, wenn die Anlage mehr als die vergütbaren Vbh produziert (z. B. mehr als 3.500 h/a) und sowohl Einspeisung als auch Eigenverbrauch vergütet werden. Welche Methode angewendet wird, muss mit dem zugehörigen Stromnetzbetreiber geklärt werden.
Das KWKG 2023 gibt für die Kalenderjahre folgende Staffelung vor: 2021/22 je 5.000 Vollbenutzungsstunden, 2023/24 je 4.000 Vollbenutzungsstunden, 2025 3.500 Vollbenutzungsstunden, 2026 3.300 Vollbenutzungsstunden, 2027 3.100 Vollbenutzungsstunden, 2028 2.900 Vollbenutzungsstunden, 2029 2.700 und ab 2030 je 2.500 Vollbenutzungsstunden.
Die Volllaststundenzahl, für die der KWK-Zuschlag insgesamt gewährt wird, bezieht sich auf die gesamte Betriebszeit über mehrere Jahre hinweg. Sie wird für KWK-Anlagen mit fester Vergütung (kleiner 500 kW oder größer 50 MW) je nach Zustand der Anlage zwischen 6.000 und 60.000 Stunden festgesetzt (§7 im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023). Für Anlagen, die am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, beträgt die Dauer der Vergütung 30.000 Vollbenutzungsstunden oder 45.000 bei innovativen KWK-Systemen (§19 der KWK-Ausschreibungsverordnung – KWKAusV).
Positiver Börsenstrompreis
Wählen Sie, ob der Zuschlag kontinuierlich oder nur bei positivem EEX-Preis bezogen wird.
Für Anlagen bis 1 MW und über 50 MW elektrische Nennleistung wird der KWK-Zuschlag nur gewährt, wenn der Strompreis an der Börse positiv ist, bei negativen Strompreisen und einem Strompreis von 0 entfällt der Zuschlag. Um diese Option zu berücksichtigen, hinterlegen Sie hier eine Zeitreihe mit den Börsenstrompreisen oder verwenden Sie die Werte für den Strompreis aus den ökonomischen Stammdaten. Im ETA stehen Standardzeitreihen zum KWK-Vergütungsanspruch bei positiven EEX-Preisen zur Verfügung.
Die Werte der Zeitreihe werden auf ihr Vorzeichen hin überprüft – ist der Strompreis negativ oder 0, wird kein KWK-Zuschlag berücksichtigt, ist er positiv, wird der Zuschlag gewährt. Ist der Börsenstrompreis nicht als Zeitreihe, sondern mit einer konstanten positiven Zahl vorgegeben, wird der Zuschlag für den gesamten Zeitraum berechnet.
Zusätzliche Einspeisevergütung
Unter der Überschrift Nur KWK-Zuschlag berechnen oder zusätzliche Einspeisevergütung berücksichtigen können Sie zwischen den beiden Optionen A und B wählen:
Bei Option B wird eine vom Netzbetreiber über den KWK-Zuschlag hinaus gewährte Vergütung für die Einspeisung berücksichtigt. Diese kann in dem sich zusätzlich öffnenden Eingabefeld eingegeben (siehe folgende Abbildung) oder auch in der Komponente Stromtarif abgebildet werden (tragen Sie sie nur einmal ein, damit sie nicht doppelt berechnet wird).
Hier besteht auch die Möglichkeit, Akteure zu verwenden. Sie können den belasteten und den begünstigten Akteur auswählen.
Frühere KWK-Tarife
Die KWK-Tarife, die ab den Jahren 2020 und 2021 galten, sind ebenfalls auswählbar.
Für den Tarif 2020 öffnet sich das folgende Eingabedatenmenü.
Der den Eigenstromverbrauchern zugewiesene Strom wurde bis zum 1. Juli 2022 nicht nur nicht vergütet, sondern auch mit der EEG-Umlage belastet, die für den Letztverbraucher anfiel. Ausnahmen davon bildeten zum Beispiel Anlagen mit einer kleineren Spitzenleistung als 10 kWp und autarke Inselsysteme ohne Netzanschluss.
Mit einem Klick in das jeweilige Kästchen legen Sie fest, ob die Anlage im Emissionshandel ist und ob sie eine Kohleanlage verdrängt.
Aus diesen Angaben werden auf der Basis der geltenden Bestimmungen die resultierenden Tarifbestandteile hinzugefügt und unter der gleichlautenden Überschrift angezeigt.
Den Leistungskategorien sind insgesamt zwei unterschiedliche Vergütungsmethoden zugewiesen (siehe folgende Tabelle).
| Elektrische Nennleistung des BHKW | Nachrüstung | Vergütungsmethode |
|---|---|---|
| Bis 1 [MW_el] | Fester Vergütungssatz | |
| Größer 1 [MW_el] bis 2 [MW_el] | Nachgerüstete Anlage | Fester Vergütungssatz |
| Größer 1 [MW_el] bis 2 [MW_el] | Nicht nachgerüstet | Ausschreibungsverfahren |
| Größer 2 [MW_el] bis 50 [MW_el] | Ausschreibungsverfahren | |
| Größer 50 [MW_el] | Fester Vergütungssatz |
EEG-Umlage
Unter der Überschrift Zu zahlende EEG-Umlage auf Eigenverbrauch besteht die Möglichkeit, die Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung und die anteilige Zahlung (Anteil EEG-Umlage) für jeden Anwendungsfall individuell anzugeben und den belasteten und begünstigten Akteur auszuwählen (siehe folgende Abbildung).
EEG-Anlage
Unter dem Reiter EEG-Anlage wählen Sie zuerst im Drop-down-Menü die Anlage aus, die mit EEG-Vergütung oder -umlage verbunden ist, zum Beispiel eine Windkraft- oder eine PV-Anlage, und geben dann deren EEG-Vergütungs- und -Umlagesätze, ggf. mit Angabe der belasteten und begünstigten Akteure, an (siehe folgende Abbildung).
Szenarienmanager
Der KWK-Zuschlag wird abhängig von den Vollbenutzungsstunden nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Da sich das Aussetzen des Zuschlags auf die Fahrweise der Anlagen auswirken kann, ist es ratsam, nach dem Ablauf des KWK-Zuschlags ein neues Stützjahr einzufügen.
Beispiel
Bei den Stützjahren 2025, 2035 und 2045 zeigt die erste Simulation, dass der Zuschlag im Jahr 2039 ausläuft. Fügen Sie ein weiteres Stützjahr 2040 ein.
Ausgabedaten
Die optimale Aufteilung der Stromproduktion in Strom zur Einspeisung und zum Eigenverbrauch wird als Ergebnis in den Ausgabedaten angezeigt. Die Erlöse und die gegebenenfalls zu zahlende EEG-Umlage werden ausgewiesen (siehe folgende Abbildung).
Strukturoptimierung
Eine Verwendung der Komponente Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag im Rahmen der Strukturoptimierung zur Berücksichtigung der Vergütung einer KWK- oder EEG-Strukturoptimierungskomponente (z. B. BHKW_Opt) ist nur eingeschränkt möglich. Darauf weist die Modellmeldung 8506 hin.
Da die Größe der Anlage vor der Simulation noch nicht bekannt ist, können die entsprechenden Staffelpreise im Stromtarif_KWK-EEG-Zuschlag nicht berücksichtigt werden. Um die Strukturoptimierung durchzuführen, wählen Sie Individuelle Vorgabe als Art des KWK-Tarifs und tragen einen geschätzten Vergütungspreis ein. Eine Simulatorwarnung, dass die tatsächliche Größe des BHKW nicht zu der Auswahl passt, kann dann ignoriert werden.

















