Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster sind die nach dem einheitlichen Verfahren der Bundesnetzagentur von den Netzbetreibern jährlich berechneten und im Voraus publizierten Zeiten voraussichtlich höchster Netzlasten. Bei genehmigter atypischer Netznutzung an Werktagen, das heißt dem Verzicht auf Lastspitzen während der Hochlastzeitfenster, können die Netzentgelte (Leistungskosten) für Großverbraucher gesenkt werden. Diese verminderten Netznutzungsentgelte bilden den Anreiz für die atypische Netznutzung. Die atypische Netznutzung nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) soll das Stromnetz zu Spitzenlastzeiten auf der Verbraucherseite entlasten und zu einer Optimierung der Netzauslastung führen. Es gilt eine Erheblichkeitsschwelle: die Höchstlast im Hochlastzeitfenster muss mindestens um einen bestimmten Prozentsatz niedriger als die Jahreshöchstlast sein. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft die Hochlastzeitfenster für das Stromnetz Berlin im Jahr 2023.
Entnahmespannung | Winter 01.01. – 28.02. 01.12. – 31.12. | Frühling 01.03. – 31.05. | Sommer 01.06. – 31.08. | Herbst 01.09. – 30.11. | Erheblichkeitsschwelle |
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Hochspannung | 9:45-19:45 | - | - | 16:15-19:00 | 10 % |
Mittelspannung | 11:00-19:45 | - | - | 16:30-19:00 | 20 % |
Niederspannung | 16:30-19:45 | - | - | 17:15-19:15 | 30 % |
Die maximal beziehbare Leistung innerhalb der Hochlastzeitfenster wird begrenzt. Für die Berechnung der Leistungskosten für das gesamte Jahr wird nur die maximale Leistung innerhalb der Hochlastzeitfenster berücksichtigt. Da diese geringer als die Maximalleistung des gesamten Jahres ist, entsteht ein finanzieller Vorteil. Wird zum Beispiel die maximale Leistung von 100 kW bei Leistungskosten von 60 EUR/kW im Jahr auf 70 % in den Hochlastzeitfenstern reduziert, berechnen sich die individuellen Leistungskosten folgendermaßen.
\begin{equation} \begin{aligned} 70 \ \text{kW} \cdot 60 \ \text{EUR/kW} &= 4.200 \ \text{EUR} \end{aligned} \end{equation}
Ein Verbraucher im Mittelspannungsnetz mit einer Jahreshöchstlast von 10 MW und einer Höchstlast in den Hochlastzeitfenstern von 7 MW zahlt einen Leistungspreis von 80 EUR/kW. Der allgemeine Leistungpreis berechnet sich wie folgt.
\begin{equation} \begin{aligned} 10.000 \ \text{kW} \cdot 80 \ \text{EUR/kW} &= 800.000 \ \text{EUR} \end{aligned} \end{equation}
Die Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle wird in folgender Berechnung geprüft.
\begin{equation} \begin{aligned} \dfrac{10 \ \text{MW} – 7 \ \text{MW}}{10 \ \text{MW}} &= 30 \ \% \\ \\ 30 \ \% &> 20 \ \% \end{aligned}\end{equation}
Der individuelle Leistungspreis berechnet sich folgendermaßen.
\begin{equation} \begin{aligned} 7.000 \ \text{kW} \cdot 80 \ \text{EUR/kW} &= 560.000 \ \text{EUR} \end{aligned} \end{equation}
Atypische Netznutzung in Hochlastzeitfenstern optimieren
Mit TOP-Energy können Sie die atypische Netznutzung während der Hochlastzeitfenster optimieren. Das folgende Diagramm zeigt die Differenz der Strom- und Brennstoffkosten bei den Hochlastzeitfensterhöchstlasten 73 MW, 69 MW und 66 MW zum Rerenzfall. Die optimale Höchstlast während der Hochlastzeitfenster befindet sich an dem Punkt, an dem die Summe aus Strom- und Brennstoffkosten am niedrigsten ist.
Zur Berücksichtigung der Hochlastzeitfenster müssen in TOP-Energy jeweils zwei Zeitreihen hinterlegt werden: die Zeitreihe mit den Leistungspreisen entsprechend den Hochlastzeitfenstern in der Tarifkomponente und die Zeitreihe mit der reduzierten maximalen Leistung während der Hochlastzeitfenster in der Versorgerkomponente. Führen Sie dazu die folgenden Schritte aus.
1. Erstellen Sie eine Zeitreihe für die Leistungskosten, in der in den Hochlastzeitfenstern der Wert gleich dem Leistungspreis und außerhalb der Hochlastzeitfenster der Wert gleich 0 ist.